Erbrecht

POLARIS Rechtsanwälte Rostock

Auszug aus unserem Leistungsspektrum


  • Erstellung von Testamentsentwürfen als Einzelentwürfe oder als gemeinschaftliche Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebensgemeinschaften
  • Erbvertragliche Regelungen der potentiellen Erblasser gemeinsam mit deren Kindern bzw. potentiellen Erben noch zu Lebzeiten, insbesondere zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen beim Eintritt des Erbfalls
  • Beratung bei der Gestaltung von lebzeitigen Zuwendungen unter Berücksichtigung bzw. mit Anrechnung auf spätere Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche, Vermeidung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Übertragung von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder anderen grundstücksgleichen Rechten mit Nießbrauch oder anderen dinglich gesicherten Rechten wie Wohn- und Wohnungsrechten
  • Unternehmertestament, testamentarische Regelungen mit Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis, Vermächtnissen
  • Abgleich und Harmonisierung erbrechtlicher Gestaltungen mit Gesellschaftsverträgen von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen des potentiellen Erblassers
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung zum Schutz von Unternehmen, minderjährigen Kindern oder behinderten Abkömmlingen
  • lebzeitige Vereinbarung zur Abfindung, von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten unter Berücksichtigung von späteren Ausgleichsansprüchen unter Erben oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen bzw. Vermeidung derselben
  • Geltendmachung von testamentarischen Ansprüchen oder Ansprüchen enterbter Abkömmlinge auf Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Tod des Erblassers

POLARIS Rechtsanwälte Rostock berät Sie in allen Fragen zum Erbrecht

Rechtsanwalt Michael Rode als Fachanwalt für Erbrecht und Rechtsanwalt Christian Doose-Bruns betreuen Sie mit umfassendem Rechtsrat vor und im Erbfall, dies umfasst auch entsprechende testamentarische Vorkehrungen und erbvertragliche Gestaltungen. Ebenso gehört dazu eine Konzeption zur sinnvollen Übertragung von Vermögenswerten noch zu Lebzeiten unter Ausnutzung von erbschaftssteuer- und schenkungssteuerlichen Freibeträgen, Vorkehrungen zur Absicherung der eigenen Lebensführung und Unternehmensführung mit Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten einschließlich Patientenverfügung.

Nach Eintritt des Erbfalls umfasst unsere Beratung die Vertretung von Erben und enterbten Nachkommen.

Unsere Anwälte für das Erbrecht:

  • Michael Rode

    Rechtsanwalt

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Fachanwalt für Erbrecht

     

     

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  • Christian Doose-Bruns

    Rechtsanwalt

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Fachanwalt für Familienrecht

    Mediator

     

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